Zehnjährige Bauwesen-Versicherung
10 Jahre lang Versicherungsschutz für Ihre Kunden:
Nach dem Baugesetz handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die für einen Zeitraum von 10 Jahren alle Schäden abdeckt, die durch Fehler oder Mängel am Bauwerk verursacht werden und die sich unmittelbar auf die Widerstandsfähigkeit des Gebäudes auswirken.
Qualitätskontrolle durch technische Kontrollorgane.
Sie ermöglichen eine umfassende Überwachung aller Arbeitsprozesse und tragen so zur Einsparung interner Kosten bei.
Sachschäden aufgrund von Fehlern oder Mängeln des Hauptwerks.
Ebenfalls gedeckt sind Schäden, die an den Elementen der Bebauung des Neubaus infolge dieser Mängel oder Fehler entstehen.
Verbesserte Dienstleistungen:
Übernahme der Kosten für den Abriss und die Beseitigung des Schutts, die für die Behebung des Schadens erforderlich sind.
Garantie für den Käufer.